Ladeinfrastruktur im Bestandsbau: Rollen und Prozesse

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Rollen und Prozesse beim Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in bestehenden Gebäuden – vom ersten Planungsschritt bis zum laufenden Betrieb.

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Die Immobilienbranche spielt eine entscheidende Rolle für den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Schweiz. Gerade Ladeinfrastrukturprojekte für bestehende Gebäude sind jedoch komplex: Sie erfordern die Koordination und die enge Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure, die unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten tragen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen, Planende sowie ausführende Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, den genauen Überblick über die erforderlichen Prozesse und die vorangegangenen sowie die kommenden Schritte zu bewahren. Am Beispiel Stockwerkeigentum bietet dieser Leitfaden einen Überblick über Abläufe und Zuständigkeiten beim Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Bestandsbauten.

Bei grösseren Ausbauvorhaben ist zudem eine Fachbauleitung durch eine Elektroplanungs- oder eine versierte Elektroinstallationsfachperson zu empfehlen.

Der Prozess von der Bedürfnisäusserung bis zur Bewirtschaftung einer Ladeinfrastruktur orientiert sich erfahrungsgemäss am effektivsten am Phasenmodell Bauplanung der SIA:

Übersicht Phasen

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Vorstudie

Mehr erfahren
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Glossar

Dieses Glossar bietet Erklärungen zu den im Leitfaden verwendeten Fachbegriffen im Zusammenhang mit Elektromobilität. Alle weiteren Begriffe werden im Glossar der Elektromobilität erläutert.

Abrechnungsdienstleister: Dienstleister, der die Abrechnung der Ladebezüge von Endnutzerinnen und Endnutzer übernimmt.

BKP: Der Baukostenplan (BKP) ist eine standardisierte Methode zur Strukturierung und Bezeichnung der Kosten für die im Projekt notwendigen Bauarbeiten. Jede Bautätigkeit bekommt dafür eine eigene Nummer.

Grundinstallation Power to Garage: Die Grundinstallation umfasst die Erschliessung ab der Hauptverteilung inklusive Messinfrastruktur für das Lastmanagement. Darüber hinaus beinhaltet sie die Erschliessung und Vorbereitung der Parkplätze – beispielsweise mit Flachbandkabel – für eine spätere Ausrüstung mit Ladestationen (Ausbaustufe C1 gemäss SIA-Merkblatt 2060).

Vorrüstung für Ladestation Power to Parking: Diese Vorrüstung mit einer Grundplatte oder Steckdose stellt eine Erweiterung der Grundinstallation dar. Sie erlaubt später eine einfache Ausrüstung des einzelnen Parkplatzes mit einer Ladestation. (Ausbaustufe C2 gemäss SIA-Merkblatt 2060).

Lademöglichkeit verfügbar Ready to charge: Von einer verfügbaren Lademöglichkeit wird gesprochen, sobald eine Ladestation installiert und in Betrieb gesetzt ist. (Ausbaustufe D gemäss SIA-Merkblatt 2060).

Ladenetzbetreibende: Auch Ladestationsbetreibende, verwalten die Ladestationen in ihrem Ladenetz. Sie stellen den Betrieb der Ladestationen sicher.

Ladetarif: Tarif für den Bezug von elektrischer Energie an der Ladestation. Der Tarif beinhaltet die Stromkosten und anteilig die Betriebskosten der Ladeanlage.

SiNa: Der Sicherheitsnachweis (SiNa) dient als Nachweis dafür, dass die elektrische Installation die Anforderungen der Niederspannungs-Installationsverordnung (SR 734.27) erfüllt. Dabei geht es vor allem um die Sicherheit und die einwandfreie Funktion der Anlage.

Ergänzend zu diesem Leitfaden existiert bereits der Leitfaden «Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum» von LadenPunkt, welcher relevante Fragestellungen rund um die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im Stockwerkeigentum klärt.

Für Eigentümerschaften und Verwaltungen von Mietobjekten liegt zudem ein Leitfaden «Ladeinfrastruktur in Mietobjekten» von LadenPunkt vor.

Ausführliche Informationen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Neubauten und umfassenden Sanierungen finden sich im SIA-Merkblatt 2060. Weitergehende technische Informationen sind im Ratgeber «Installation von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge» zusammengefasst.

Herausgegeben von: LadenPunkt, Swiss eMobility

Termine zum Thema: Elektromobilität – Praktische Ausführung bis zum Betrieb der Infrastruktur, 22. Oktober 2025

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