Die Immobilienbranche spielt eine entscheidende Rolle für den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Schweiz. Gerade Ladeinfrastrukturprojekte für bestehende Gebäude sind jedoch komplex: Sie erfordern die Koordination und die enge Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure, die unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten tragen.
Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen, Planende sowie ausführende Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, den genauen Überblick über die erforderlichen Prozesse und die vorangegangenen sowie die kommenden Schritte zu bewahren. Am Beispiel Stockwerkeigentum bietet dieser Leitfaden einen Überblick über Abläufe und Zuständigkeiten beim Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Bestandsbauten.
Bei grösseren Ausbauvorhaben ist zudem eine Fachbauleitung durch eine Elektroplanungs- oder eine versierte Elektroinstallationsfachperson zu empfehlen.
Der Prozess von der Bedürfnisäusserung bis zur Bewirtschaftung einer Ladeinfrastruktur orientiert sich erfahrungsgemäss am effektivsten am Phasenmodell Bauplanung der SIA:
Glossar
Dieses Glossar bietet Erklärungen zu den im Leitfaden verwendeten Fachbegriffen im Zusammenhang mit Elektromobilität. Alle weiteren Begriffe werden im Glossar der Elektromobilität erläutert.
Ergänzend zu diesem Leitfaden existiert bereits der Leitfaden «Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum» von LadenPunkt, welcher relevante Fragestellungen rund um die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im Stockwerkeigentum klärt.
Für Eigentümerschaften und Verwaltungen von Mietobjekten liegt zudem ein Leitfaden «Ladeinfrastruktur in Mietobjekten» von LadenPunkt vor.
Ausführliche Informationen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Neubauten und umfassenden Sanierungen finden sich im SIA-Merkblatt 2060. Weitergehende technische Informationen sind im Ratgeber «Installation von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge» zusammengefasst.
Herausgegeben von: LadenPunkt, Swiss eMobility
Termine zum Thema: Elektromobilität – Praktische Ausführung bis zum Betrieb der Infrastruktur, 22. Oktober 2025