Bewirtschaftung

Nach Abschluss der Installation einer Ladeinfrastruktur beginnt die Bewirtschaftungsphase. Im Fokus stehen dabei die Wahl des passenden Abrechnungsmodells, die Organisation von Betrieb und Support sowie mögliche Erweiterungen durch zusätzliche Ladepunkte.

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Inhalt

Abrechnung

Die benutzergerechte Abrechnung der Ladebezüge erfolgt periodisch. Die Endkundschaft bezahlt ihren individuellen Stromverbrauch sowie mögliche Zusatzkosten für Verwaltung oder Wartung. Damit werden die Rechnungen der Energieversorger und Abrechnungsdienstleister gedeckt.

Abrechnungsmodelle

Die unterschiedlichen Betriebsmodelle lassen sich in drei Abrechnungsmodellen abbilden. Welches Modell passt, hängt davon ab, welche Aufgaben die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter übernehmen und wie die Ladestationen beschafft werden.

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Betrieb und Support

Support und Betrieb umfassen alle Massnahmen, die eine reibungslose Nutzung der Ladeinfrastruktur für die Endnutzerinnen und Endnutzer sicherstellen.

Unabhängig davon, ob ein Abrechnungsdienstleister eingesetzt wird oder nicht, muss sichergestellt sein, dass einfache technische Störungen eigenständig behoben werden können (First-Level-Support). Dazu zählen etwa die Fernentriegelung eines feststeckenden Ladekabels oder das Zurücksetzen der Station bei Softwareproblemen. Komplexere Störungen oder Hardware-Reparaturen hingegen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Second-Levels oder Third-Level-Supports.

Support bei privaten oder halböffentlichen Ladestationen

Ob ein 24/7-Support sinnvoll ist, hängt vom Einsatzbereich der Ladeinfrastruktur ab. Private oder teilweise zugängliche Ladestationen (z. B. in Wohnanlagen oder Firmenparkhäusern) kommen in der Regel mit einem Support zu Geschäftszeiten aus, da Ausfälle meist zeitlich verschmerzbar sind. In individuellen Fällen kann sich auch ein 24/7-Support lohnen, zum Beispiel bei einem hohen Nutzungsgrad der Ladeinfrastruktur.

Immobilie: Stockwerkeigentum/Miteigentum

Involviert: Endkundschaft, Abrechnungsdienstleister, Elektroinstallateur/in

Ein Endkunde bemerkt Probleme beim Laden eines seiner beiden E-Fahrzeuge an seiner Ladestation und kontaktiert die Hotline des Ladenetzbetreibers. Die Ladestation ist im Abrechnungssystem zeitweise immer wieder offline, was auf eine instabile Kommunikationsverbindung schliessen lässt. Der Ladenetzbetreiber bemerkt den Umstand und kontaktiert das Elektrounternehmen, das die Anlage installiert hat. Dieses ist als Kontakt für technischen Support beim Ladennetzbetreiber hinterlegt.

Mit dem Endkunden wird ein Termin vereinbart, um der Sache auf den Grund zu gehen. Dabei zeigt sich, dass die Störung durch die Fahrzeughöhe und die dadurch bedingte Abschwächung des WLAN-Signals entstanden ist – die Probleme traten ausschliesslich beim Laden des Kleinbusses auf. Durch die Korrektur der Position eines WLAN Access Points kann das Problem schliesslich behoben werden. Dank der kontinuierlichen Überwachung der Ladestationen durch den Ladenetzbetreiber lassen sich Störungen rasch erkennen und effizient beheben.

Weitere Ausbauten

Nachinstallationen von Ladestationen sind jederzeit möglich. Sinnvoll ist eine gebündelte Ausführung mit klar kommunizierten Anmeldefenstern an die Eigentümerschaft. So lassen sich Kosten für administrative und sicherheitstechnische Begleitmassnahmen auf mehrere Ladepunkte verteilen.

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Ablauf

Eine Stockwerkeigentümerin oder ein Stockwerkeigentümer (STWE) bzw. eine Miteigentümerin oder ein Miteigentümer (ME) meldet den Bedarf für eine Ladestation nach Projektabschluss bei der Verwaltung.

Grundinstallation vorhanden?

  • Wurde der betroffene Parkplatz in der Grundinstallation mit Flachbandkabel ausgerüstet?

  • Wenn keine Grundinstallation vorhanden ist, werden die STWE/ME über das entsprechende Bedürfnis informiert. Ein neues Projekt mit der Phase Projektierung und Ausschreibung beginnt.

  • Ist die Grundinstallation bereits vorhanden, lässt sich eine Ladestation problemlos nachrüsten. Unterschieden wird dabei, ob die Nachrüstung ab Ausbaustufe C1 oder ab Ausbaustufe C2 erfolgt.

  • Ist eine Grundinstallation mit Ausbaustufe C2 vorhanden, kann die Nachrüstung der Ladestation rascher erfolgen. Die Installateurin oder der Installateur montiert die Ladestation vor Ort nur noch auf die Grundplatte oder stecken sie in eine vorbereitete Steckdose ein.

Grundplatte vorhanden?

  • Nein

    • Die Eigentümerschaft beauftragt die Elektroinstallateurin oder den Elektroinstallateur mit der Montage der Ladestation – idealerweise dieselbe Fachperson, die bereits die Grundinstallation erstellt hat.

    • Die Installateurin bzw. der Installateur erstellt den Anschluss ab Flachbandkabel mit Grundplatte und Ladestation(en). Für den zusätzlichen Anschluss stellt sie bzw. er einen Sicherheitsnachweis (SiNa) aus.

  • Ja

    • Die Ladestation kann auf die vorbereitete Grundplatte mit einer Steckverbindung montiert werden.

Endnutzerinnen und Endnutzer sowie die entsprechende Ladestation werden im Abrechnungssystem erfasst.

Das Projekt ist abgerechnet und die Ladestation an die Endnutzerin oder den Endnutzer übergeben. Mit der Übergabe beginnt die Bewirtschaftungsphase.

Immobilie: Stockwerkeigentum/Miteigentum

Involviert: Verwaltung, Elektroinstallateur/in, Abrechnungsdienstleister, Endkund/in

Die Endkundinnen und Endkunden schliessen mit dem Abrechnungsdienstleister die notwendigen Verträge ab und erhalten monatlich die Abrechnung ihrer Ladebezüge.

Der Ladenetzbetreiber zieht die Dienstleistungskosten ab und überweist das Ladeentgelt auf das von der Verwaltung angegebene Konto. Die Verwaltung bezahlt dem Elektrizitätswerk die Stromrechnung. Sie rechnet den Differenzbetrag zwischen den Ladebezügen und der Stromrechnung jährlich über die Nebenkostenabrechnung ab. Dieser Betrag betrifft den allgemeinen Strombezug der Ladeinfrastruktur, der nicht direkt durch Fahrzeuge verursacht wird.

Einige Wochen, nachdem das Flachkabel an der Wand sichtbar montiert ist, fragt eine Stockwerkeigentümerin, ob sie für ihr kürzlich bestelltes Elektrofahrzeug ebenfalls eine Ladestation auf ihrem Parkplatz installieren lassen könne.

Die Verwaltung beauftragt daraufhin den Elektroinstallateur mit der Installation der zusätzlichen Ladestation. Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme erfasst der Abrechnungsdienstleister die Ladestation im System und übergibt sie der Eigentümerin.

Übersicht Phasen

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Vorstudie

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