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Abrechnung
Die benutzergerechte Abrechnung der Ladebezüge erfolgt periodisch. Die Endkundschaft bezahlt ihren individuellen Stromverbrauch sowie mögliche Zusatzkosten für Verwaltung oder Wartung. Damit werden die Rechnungen der Energieversorger und Abrechnungsdienstleister gedeckt.
Abrechnungsmodelle
Die unterschiedlichen Betriebsmodelle lassen sich in drei Abrechnungsmodellen abbilden. Welches Modell passt, hängt davon ab, welche Aufgaben die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter übernehmen und wie die Ladestationen beschafft werden.
Betrieb und Support
Support und Betrieb umfassen alle Massnahmen, die eine reibungslose Nutzung der Ladeinfrastruktur für die Endnutzerinnen und Endnutzer sicherstellen.
Unabhängig davon, ob ein Abrechnungsdienstleister eingesetzt wird oder nicht, muss sichergestellt sein, dass einfache technische Störungen eigenständig behoben werden können (First-Level-Support). Dazu zählen etwa die Fernentriegelung eines feststeckenden Ladekabels oder das Zurücksetzen der Station bei Softwareproblemen. Komplexere Störungen oder Hardware-Reparaturen hingegen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Second-Levels oder Third-Level-Supports.
Support bei privaten oder halböffentlichen Ladestationen
Ob ein 24/7-Support sinnvoll ist, hängt vom Einsatzbereich der Ladeinfrastruktur ab. Private oder teilweise zugängliche Ladestationen (z. B. in Wohnanlagen oder Firmenparkhäusern) kommen in der Regel mit einem Support zu Geschäftszeiten aus, da Ausfälle meist zeitlich verschmerzbar sind. In individuellen Fällen kann sich auch ein 24/7-Support lohnen, zum Beispiel bei einem hohen Nutzungsgrad der Ladeinfrastruktur.
Weitere Ausbauten
Nachinstallationen von Ladestationen sind jederzeit möglich. Sinnvoll ist eine gebündelte Ausführung mit klar kommunizierten Anmeldefenstern an die Eigentümerschaft. So lassen sich Kosten für administrative und sicherheitstechnische Begleitmassnahmen auf mehrere Ladepunkte verteilen.
