Realisierung

In der Phase der Realisierung bauen Fachleute die Grundinstallation und die Ladestation ein. Anschliessend steht die Ladeinfrastruktur den Endnutzerinnen und Endnutzern zur Verfügung.

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Ablauf

Der Planer oder die Planerin detailliert die in der Projektierung erarbeiteten Pläne, ergänzt produktspezifische Montagehinweise und erstellt die benötigten Schemaunterlagen für die Einbauten in Verteilschränken.

Diese Pläne und Unterlagen bilden die Grundlage für eine fachmännische Installation.

Um die Kosten unter Kontrolle zu behalten, bereitet die Planerin oder der Planer die Baukostenkontrolle vor und erfasst darin alle Verträge und laufenden Rechnungen.

Die Elektroinstallateurin oder der Elektroinstallateur klärt in dieser Phase folgende Fragestellungen frühzeitig:

  • Muss die Stromversorgung des Gebäudes für den Einbau von Komponenten in der Hauptverteilung abgeschaltet werden?

  • Welche Nutzerinnen und Nutzer sind von der Abschaltung besonders betroffen (z.B. Gewerbe)?

Zudem erbringt die Elektroinstallateurin oder der Elektroinstallateur in dieser Phase folgende Leistungen:

  • Installationsanzeige an die Verteilnetzbetreiber

  • Avisierung der STWE/ME, Information über die Arbeiten und Stromabschaltungen

Die Verwaltung informiert alle Bewohnerinnen und Bewohner auf Basis einer realistischen Terminplanung über die geplanten Arbeiten und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Dazu zählen eine eingeschränkte Parkplatznutzung während der Montagearbeiten sowie Stromausfälle bei Umbauten oder Nachrüstungen der Elektrohauptverteilung.

Eine Elektroinstallateurin oder ein Elektroinstallateur führt die Grundinstallationen aus und montiert die bereits definierten Ladestationen. Die Inbetriebnahme der Ladestationen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Abrechnungsdienstleister.

Um eine Liegenschaft im Abrechnungssystem zu erfassen, muss die Verwaltung die entsprechenden Daten im System des Abrechnungsdienstleisters hinterlegen. In der Folge kann der Abrechnungsdienstleister die einzelnen Endnutzerinnen und Endnutzer der Ladestationen im System erfassen.

Die Endnutzerinnen und Endnutzer müssen vor Übergabe der Ladestation folgende Informationen erhalten oder in den Prozess einbezogen werden:

  • Anmeldung beim Abrechnungsdienstleister

  • Zugriff auf das Kundenportal / App

  • Kontakt für Support bei Störungen

Je nach Projekt kann das Onboarding auch von einem Ladeserviceanbieter oder einer Elektroinstallateurin bzw. einem Elektroinstallateur durchgeführt werden.

Die Eigentümerschaft nimmt die funktionierende Anlage mit Unterstützung der externen Fachperson (Planerin/Planer oder Installateurin/Installateur) ab. Bei der Abnahme übergibt die Installateurin bzw. der Installateur die Unternehmerschlussrechnung, den Garantieschein und die erforderlichen Dokumentationsunterlagen.

Das Projekt ist abgerechnet und die Ladestationen an die Endnutzerinnen und Endnutzer übergeben. Die Verwaltung oder Projektleitung händigt die Anlagen- und Betriebsdokumentationen zusammen mit der Anlage an die STWE/ME aus.

Die Endnutzerinnen und Endnutzer erhalten im Rahmen der Übergabe alle notwendigen Zugangsdaten zur Ladeinfrastruktur. Dazu gehören zum Beispiel Autorisierungskarten, individuelle Zugangscodes oder App-Zugänge. Mit diesen Informationen können sie den Betrieb der Ladestationen selbstständig aufnehmen.

Aufgaben der Eigentümerschaft zur Erstinbetriebnahme:

Bei Initialisierung der Bewirtschaftungsphase müssen mit dem Abrechnungsdienstleister folgende Themen geklärt sein:

  • Festlegung des Ladetarifs

  • Onboarding der Liegenschaft

  • Zugriff auf Kundenportal Abrechnungssystem für Eigentümerschaft / Verwaltung

  • Prozess Onboarding Endnutzerinnen und Endnutzer

Mit der Übergabe an die Nutzerinnen und Nutzer startet die Bewirtschaftungsphase, die den Betrieb, die Überwachung sowie die Instandhaltung umfasst.

Zur Realisierungsphase gehören in der Regel folgende Unterlagen und Ergebnisse:

  • Fotodokumentation der Grundinstallationen / Ladestationen für Projektabschluss Förderprogramm

  • Sicherheitsnachweis der Elektroinstallation

  • Abnahmeprotokoll über die Abnahme der Grundinstallation

  • Schlussrechnung mit Ausmass

Immobilie: Stockwerkeigentum/Miteigentum

Involviert: Stockwerkeigentümerschaft, Verwaltung, externe Fachperson

Nach der Startsitzung und der Begehung der Tiefgarage treffen die Elektroinstallateurin oder der Elektroinstallateur die notwendigen Vorbereitungen für die Stromabschaltung zum Einbau der Sicherungen und der Lastmanagementsteuerung. Da es sich um ein Objekt mit Mischnutzung (Gewerbe/Wohnen) handelt, müssen die Einbauten ausserhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte eingeplant werden.

Die Installation der elektrischen Zuleitungen sowie der Anschluss der Grundinstallation an die Verteilanlage erfolgen während der regulären Arbeitszeiten. Sie sind angekündigt und verursachen nur geringe Einschränkungen.

Mit der Inbetriebnahme der elektrischen Erschliessung und des Internetanschlusses sind die Voraussetzungen geschaffen, auch die im Rahmen der Grundinstallation montierten Ladestationen in Betrieb zu nehmen.

Die Verwaltung erfasst die vom Abrechnungsdienstleister benötigten Angaben zur Liegenschaft im Online-Portal des Abrechnungsdienstleisters.

Anschliessend erfasst der Abrechnungsdienstleister die Ladestationen sowie die Endnutzerinnen und Endnutzer im Abrechnungssystem und weist die entsprechenden Berechtigungen zu. Die Endnutzerinnen und Endnutzer erhalten vom Ladenetzbetreiber ihren personalisierten RFID-Chip sowie die Zugangsdaten für die App.

Übersicht Phasen

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Vorstudie

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