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Patrick Rinaldi Fachexperte Energie, Kanton Schaffhausen patrick.rinaldi@tg.ch
Der Kanton Schaffhausen hat als einer der ersten Schweizer Kantone klare gesetzliche Vorgaben zur Ladeinfrastruktur geschaffen – ein wichtiger Schritt für die Elektromobilität. Dank pragmatischer Herangehensweise und vorausschauender Planung blieb der administrative Aufwand überschaubar.
2020 legte der Kanton Schaffhausen mit dem Grundlagenbericht «Chancen der Elektromobilität für den Kanton Schaffhausen» den Grundstein für eine strategische Förderung der Elektromobilität. Zu den elf empfohlenen Massnahmen im Bericht zählt auch die gesetzliche Verankerung der Ladeinfrastruktur.
Der Zeitpunkt war günstig: Zeitgleich zur Veröffentlichung des Berichts war im Kanton Schaffhausen eine Revision des Baugesetzes in Arbeit. Der Regierungsrat nutzte die Gelegenheit und integrierte die neuen, im Bericht empfohlenen Vorgaben zur Ladeinfrastruktur direkt in diese Revision. So war kein separater Gesetzgebungsprozess nötig. Nur ein Jahr später waren die Vorgaben bereits in Kraft.
Die neuen Regelungen sind differenziert nach Gebäudetypen und orientieren sich am SIA-Merkblatt 2060.
Neue Wohnbauten und tiefgreifende Umbauten von Wohngebäuden: Vorbereitung der Ladeinfrastruktur ist Pflicht (Ausbaustufe B). Es braucht Leerrohre und eine ausreichend dimensionierte Anschlussleistung.
Neue Nichtwohnbauten oder tiefgreifende Umbauten von Nichtwohnbauten (z.B. Einkaufszentren, Industrie): ab 10 Parkplätzen müssen 20% der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur ausgestattet sein (Ausbaustufe D).
Bestehende öffentlich zugängliche Parkeinrichtungen mit mehr als 60 Parkplätzen: Bis 2030 sind mindestens 2% der Plätze mit Ladeinfrastruktur auszurüsten (Ausbaustufe D). Diese moderate Vorgabe berücksichtigt den Bestandsschutz.
Die Stadt Schaffhausen hat die neuen kantonalen Vorgaben in ihrer Parkplatzverordnung aufgegriffen. Das ist sinnvoll, da Planende sich bei Parkplatzfragen meist zuerst an dieser Verordnung orientieren und nicht etwa am Baugesetz.
Der Vollzug der neuen Vorgaben liegt im Kanton Schaffhausen bei den Gemeinden. Der Kanton hat dafür ein Zusatzkapitel im Energienachweisformular geschaffen: Planende müssen dort selbst deklarieren, dass sie die Vorgaben zur Ladeinfrastruktur einhalten. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig. Der administrative Aufwand bleibt damit gering, sowohl für die Baupartei als auch für die Verwaltung.
Patrick Rinaldi Fachexperte Energie, Kanton Schaffhausen patrick.rinaldi@tg.ch